Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fa. HFH Präzisionsmechanik GmbH

Stand: 01.11.2011

1. Geltungsbereich

1.1 Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil
aller Lieferungen und Leistungen der HFH Präzisionsmechanik GmbH. Abweichende Bedingungen
des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt
davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

2. Zustandekommen eines Vertrages

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und stellen lediglich eine
Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar. Erst durch die Bestellung des Kunden
kommt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zustande.

2.2 Ein Auftrag an uns gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme des
Auftrages schriftlich bestätigt haben.

2.3 Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen, die von uns
überlassenen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Lieferzeit

3.1 Wenn in den Vertragsunterlagen für Lieferungen oder Leistungen ein Datum
oder eine Frist angegeben ist oder daraus ermittelt werden kann, bezeichnet sich für die
Fälligkeit der Lieferung. Werden solche Lieferfristen oder Liefertermine schuldhaft nicht
eingehalten, ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach
erfolgtem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen gemäß
Ziffer 3.3. Für Fristen und Termine, die keinesfalls überschritten werden dürfen
(Fixgeschäfte), muss diese Eigenschaft ausdrücklich und unmissverständlich vereinbart sein.

3.2 Sollten wir infolge höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z. B. Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Krieg, Beeinträchtigung der Verkehrsmittel sowie Verzögerungen der Auslieferung
wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, an der Lieferung gehindert sein, sind wir
berechtigt, nach Behebung der Hindernisse zu liefern. Das gilt auch, wenn die Umstände bei
Unterliefern eintreten.

3.3 Unsere Schadenersatzpflicht wegen Verzuges im Fall leichter Fahrlässigkeit
ist auf einen Betrag in Höhe von 30 % des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruht.

4. Preis und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise verstehen sich ab unserem Lager ohne Verpackung, soweit nicht
im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Kosten für die Auslieferung der Ware bzw. deren Versand
trägt der Kunde. Sämtliche zusätzliche Leistungen, insbesondere das Aufstellen und die Montage
bzw. der Anschluss des Liefergegenstandes, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.2 Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir
2 % Skonto.

5. Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6. Versand, Gefahrtragung, Erfüllungsort

6.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen gegenüber Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unserer
Gesellschaft.

6.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den
Erfüllungsort versandt (Versendungskauf), geht die Gefahr mit der Übergabe an die
Transportperson über. Das gilt auch bei Versendung der Ware innerhalb des gleichen Ortes und
für den Fall, dass wir die Ware mit eigenen Transportmitteln transportieren.

6.3 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden und Transportverluste
erfolgt nur auf Wunsch des Kunden und auf dessen Rechnung.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der
Ware unser Eigentum. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, so bleiben alle von uns
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der gesamten
Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehender Forderungen unser Eigentum.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist ihm jedoch nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits
jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen
seine Kunden mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir
nehmen diese Abtretung des Kunden schon jetzt an.

7.3 Wir sind auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung bzw. Freigabe der
Sicherheiten verpflichtet, wenn der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderung
insgesamt um mehr als 10 % übersteigt.

7.4 Wir ermächtigen den Kunden widerruflich zur Einziehung der an uns
abgetretenen Forderungen bzw. Forderungsteile. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

7.5 Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in
die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für
die Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

8. Gewährleistung

8.1 Hat die Ware bei der Auslieferung Mängel, die auch bei oberflächlicher
Betrachtung erkennbar sind, so sind diese durch schriftliche Mängelanzeige spätestens innerhalb
einer Frist von fünf Arbeitstagen zu rügen. Nach Ablauf der Frist erlischt unsere
Gewährleistungspflicht, wenn der Kunde den Mangel nicht form- und fristgerecht gerügt hat.

8.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt.

8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nacherfüllung nicht
bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen aus Gründen,
die wir zu vertreten haben, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

8.4 Wir leisten für unsere Ware Gewähr für die Zeit von einem Jahr. Die Frist
beginnt mit der Übergabe der Sache an den Kunden. Darüber hinausgehende Garantieerklärungen des
Herstellers oder unserer Lieferanten bleiben hiervon unberührt.

8.5 Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger
Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.

8.6 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruht, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir
nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.7 Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Rechtswahl

Die Rechtsbeziehung zwischen den Kunden, auch ausländischen, und uns unterliegt ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.

10. Gerichtsstandsvereinbarung

Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unserer Gesellschaft.