AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. HFH Präzisionsmechanik GmbH
Stand 01.11.2011

  1. Geltungsbereich
    1.1 Nachstehende allg. Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil
    aller Lieferungen und Leistungen der HFH –Präzisionsmechanik
    GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
    Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
    widersprechen.
    1.2 Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen nicht
    1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
    undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
    undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des
    Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
    oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
    durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
    wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die
    Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
    Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen
    gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als
    lückenhaft erweist
  2. Zustandekommen eines Vertrages
    2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und stellen lediglich eine
    Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar.
    Erst durch die Bestellung des Kunden kommt ein bindendes
    Angebot zum Abschluss eines Vertrages zustande.
    2.2 Ein Auftrag an uns gilt erst dann als angenommen, wenn wir die
    Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt haben.
    2.3 Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen, die von
    uns überlassenen oder in unserem Auftrag hergestellt werden,
    bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
    gemacht werden.
  3. Lieferzeit
    3.1 Wenn in den Vertragsunterlagen für Lieferungen oder Leistungen
    ein Datum oder eine Frist angegeben ist oder daraus ermittelt
    werden kann, bezeichnet sich für die Fälligkeit der Lieferung.
    Werden solche Lieferfristen oder Liefertermine schuldhaft nicht
    eingehalten, ist der Kunden berechtigt, uns eine angemessene
    Nachfrist zu setzen und nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist vom
    Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen gemäß
    Ziffer 3.3. Für Fristen und Termine, die keinesfalls überschritten
    werden dürfen (Fixgeschäfte), muss diese Eigenschaft ausdrücklich
    und unmissverständlich vereinbart sein.
    3.2 Sollten wir infolge höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
    außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B.
    Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, Beeinträchtigung
    der Verkehrsmittel sowie Verzögerungen der Auslieferung
    wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich
    auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss
    sind, an der Lieferung gehindert sein, sind wir berechtigt, nach
    Behebung der Hindernisse zu liefern. Das gilt auch, wenn die
    Umstände bei Unterliefern eintreten.
    3.3 Unsere Schadenersatzpflicht wegen Verzuges im Fall leichter
    Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag in Höhe von 30% des
    vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
    Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf einer
    vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder
    eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
  4. Preis und Zahlungsbedingungen
    4.1 Die Preise verstehen sich ab unserem Lager ohne Verpackung,
    soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Zu den
    Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
    Höhe hinzu. Die Kosten für die Auslieferung der Ware bzw. deren
    Versand trägt der Kunde. Sämtliche zusätzliche Leistungen,
    insbesondere das Aufstellen und die Montage bzw. der Anschluss
    des Liefergegenstandes werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
    4.2 Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 30 Tage nach
    Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb
    von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
  5. Aufrechnung
    Aufrechnungsreche stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
    Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
    anerkannt sind.
  6. Versand, Gefahrtragung, Erfüllungsort
    6.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen gegenüber Kaufleuten,
    juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichenrechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
    6.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als
    den Erfüllungsort versandt (Versendungskauf), geht die Gefahr mit
    der Übergabe an die Transportperson über. Das gilt auch bei
    Versendung der Ware innerhalt des gleichen Ortes und für den
    Fall, dass wir die Ware mit eigenen Transportmitteln
    transportieren.
    6.3 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden und
    Transportverluste erfolgt nur auf Wunsch des Kunden und auf
    dessen Rechnung
  7. Eigentumsvorbehalt
    7.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
    Bezahlung der Ware unser Eigentum. Handelst es sich bei dem
    Kunden um einen Kaufmann, so bleiben alle von uns gelieferten
    Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der
    gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehender
    Forderungen unser Eigentum.
    7.2 Der Kunden ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende
    Ware ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, eine
    Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht
    gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde
    bereits jetzt in ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden
    Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen
    Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab.
    Wir nehmen diese Abtretung des Kunden schon jetzt an.
    7.3 Wir sind auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung bzw.
    Freigabe der Sicherheiten verpflichtet, wenn der Wert der uns
    gegebenen Sicherheiten in Höhe unserer Forderung insgesamt um
    mehr als 10% übersteigt.
    7.4 Wir ermächtigen den Kunden widerruflich zur Einziehung der an
    uns abgetreten Forderungen bzw. Forderungsteile. Diese
    Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
    Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
    nachkommt
    7.5 Von Zwangsvorstreckungsmaßnahmen Dritter in die
    Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetreten Forderungen hat
    der Kunden uns unverzüglich unter Übergabe der für Intervention
    notwendigen Unterlagen zu unterrichten
  8. Gewährleistung
    8.1 Hat die Ware bei der Auslieferung Mängel, die auch bei
    oberflächlicher Betrachtung erkennbar sind, so sind diese durch
    schriftliche Mängelanzeige spätestens innerhalt einer Frist von
    fünf Arbeitstagen zu rügen. Nach Ablauf der Frist erlischt unsere
    Gewährleistungspflicht, wenn der Kunde den Mangel nicht formund fristgerecht gerügt hat
    8.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl
    zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)
    berechtigt.
    8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nacherfüllung
    nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über
    angemessen Fristen aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der
    Kunden nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
    oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
    8.4 Wir leisten für unsere Ware Gewähr für die Zeit von einem Jahr.
    Die Frist beginnt mit der Übergabe der Sache an den Kunden.
    Darüber hinausgehende Garantieerklärungen des Herstellers oder
    unserer Lieferanten bleiben hiervon unberührt.
    8.5 Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
    Schadenersatzansprüche einschließlich entgangen Gewinn oder
    wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen
    8.6 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden
    auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
    von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
    beruht soweit bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen,
    vorhersehbaren Schaden.
    8.7 Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden aus der
    Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
    einer fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters
    oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  9. Rechtswahl
    Die Rechtsbeziehung zwischen den Kunden, auch ausländischen, und
    uns, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
    Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts ist
    ausgeschlossen.
  10. Gerichtsstandsvereinbarung
    Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem
    Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde
    Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögens ist, der Sitz unserer Gesellschaft.

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